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Die Befugnis eines Zivilingenieurs für Maschinenbau wurde im Jahr 1983 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilt.
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Gerichtsstand: St. Pölten
Prof. OStR. Dipl. Ing. Ernst W. Nowak - Am Römerweg 1, 3231 St. Margarethen a. d. Sierning - 02747 3414 -
e.w.nowak@nowe.at